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Allgemeines Für den Geschäftsverkehr zwischen FriCon IT/Network … (nachstehend FriCon oder wir/uns genannt) und  dem Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Bei bestimmten Produkten und  Leistungen gelten spezielle Verkaufs- und Lieferbedingungen, die dann einen integrierten Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden. Diese Bedingungen sind als Rahmenbedingungen für den  gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit FriCon verbindlich, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird (wie bei mündlichen oder telefonischen Bestellungen). Gegenteilige  Erklärungen des Auftraggebers (abweichende Einkaufsbedingungen) gelten nur, wenn sie schriftlich  vereinbart wurden. Der Auftraggeber akzeptiert diese Bedingungen, wenn nicht auf andere Weise, jedenfalls durch Annahme  der Leistung. Aufträge gelten erst nach Klarstellung aller Einzelheiten durch schriftliche Bestätigung als  angenommen. Eventuell vom Auftraggeber verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn  FriCon im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sofern der Auftraggeber ebenfalls „Allgemeine  Geschäftsbedingungen" verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über die  Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen „Allgemeinen  Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen als  vereinbart An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven  Rechts. Gleiches gilt für den Fall, daß die ,Allgemeinen Geschäftsbedingungen" des Auftraggebers  Regelungen enthalten, die in den vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten die  vorliegenden Geschäftsbedingungen Regelungen, die in denen des Auftraggebers nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Preise und Konditionen Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage der jeweils zum Zeitpunkt des  Vertragsabschlusses vereinbarten Preise bzw. der offiziell gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich  Brutto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie sonstiger Spesen (z. B. Fracht, Versicherung usw.).  Die Preise gelten für den Zeitraum von 1 Monat ab Vertragsabschluss. Danach behält sich FriCon die  Anpassung der Preise an die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise vor. Die Preise gelten im Allgemeinen als Festpreise. Es bleibt jedoch grundsätzlich vorbehalten, die am Tage  der Erbringung gültigen Preise in Anrechnung zu bringen, insbesondere, wenn durch veränderte  Kostenverhältnisse (Währung, Rohstoffpreise) die Preise sich in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung   und Lieferung wesentlich ermäßigen oder erhöhen  Zahlungsbedingungen Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung  netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Erstlieferungen/Leistungserbringung oder schlechter  Bonitätsauskunft kann aus Gründen der Risikovermeidung auf Zahlung bei Leistungserbringung  bestanden werden. Bei Überschreitung des dem Kunden gewährten Kreditlimits kann nach Wahl FriCon  auf Zahlung bei Übergabe oder Vorauszahlung vor Leistungen bestanden werden. Soweit vom Auftraggeber geschuldete Zahlungen nicht termingerecht eingehen, kann FriCon ab Fälligkeit  bis zum Zahlungseingang Verzugszinsen verlangen. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen von  6% über dem Basis Zlnsatz, veröffentlicht durch die ÖNB, berechnet. Ferner sind vom Auftraggeber  sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge, Verzugszinsen und Diskontspesen ist FriCon zu keiner  weiteren Lieferung verpflichtet Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung im Verzug, so  kann FriCon nach Androhung für sämtliche noch ausstehenden Leistungen/Lieferungen aus allen  Kontrakten Barzahlung vor Lieferung verlangen.  FriCon ist berechtigt, eventuell trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen  zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist FriCon berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld  anzurechnen. Bei nicht rechtzeitiger und/oder nicht vollständiger Bezahlung der Forderungen gilt die  sofortige Fälligkeit aller offenen Posten als vereinbart Aufrechnungsverbot Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit seinen Forderungen gegen FriCon Forderungen aufzurechnen. Ferner steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht, welcher Art auch immer, nicht zu. Eigentumsvorbehalt FriCon behält sich das Eigentumsrecht an dem Leistungs-/Kaufgegenstand bis zum Eingang aller  Zahlungen aus diesem Vertragsverhältnis vor. Die Leistungen/Waren gehen erst dann in das Eigentum  des Auftraggebers über, wenn dieser den gesamten Kaufpreis für die erbrachte Leistung oder gelieferte  Ware geleistet hat Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftragsgebers/Bestellers/Auftraggebers,  insbesondere bei Zahlungsverzug, ist FriCon berechtigt, den Kaufgegenstand zurückzufordern. Der  Auftraggeber/Besteller/Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme des  Kaufgegenstandes durch FriCon bei Zahlungsverzug stellt keine Auflösung des Vertrages dar. FriCon ist in diesem Fall berechtigt, nach Rücknahme der Leistung/Ware diese freihändig zu veräußern, einen allfälligen Veräußerungserlös auf die Kaufpreisschuld anzurechnen und die Restkaufpreisschuld weiterhin geltend zu  machen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.  Lieferfrist Genannte Lieferzeiten gelten mit dem Vorbehalt, dass bei Betriebs- oder Fabrikationsstörungen oder  außerhalb von FriCon gelegener Umstände sich die Lieferfristen angemessen verlängern.. Können die  bestellten Leistungen/Waren infolge derartiger unverschuldeter Ereignisse überhaupt nicht oder nur  verspätet geliefert werden, so erwachsen dem Auftraggeber dadurch keinerlei irgendwie geartete  Ansprüche. Übernahme von Pönaleverpflichtungen durch FriCon sind ausgeschlossen, Teillieferungen sind zulässig. Sofern die Lieferverzögerung mehr als zwei Monate dauert ist der Auftraggeber berechtigt unter  Setzung einer angemessenen Nachfrist schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.  Gewährleistung, Verwendungsrisken, Hochrisikobereiche  Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Nur genau spezifizierte Produkte sind so ausgelegt, hergestellt oder bestimmt für den Einsatz und die  Verwendung für risikoreiche Bereiche, die einen ausfallsicheren Betrieb erfordern. Zu diesen Bereichen  gehören z.B. Betrieb von Kernkraftwerken, Flugzeugnavigations- oder Kommunikationssysteme der  Luftverkehrsüberwachung, medizinische Geräte oder Waffensysteme, bei denen ein Versagen des  Produktes direkt zum Tod oder Verletzung von Menschen oder zu schweren Sach- oder Umweltschäden  führen würde („ Hochrisikobereiche"). FriCon schließt jegliche stillschweigende Eignungsgarantie für  Hochrisikobereiche aus. Der Auftraggeber ist verpflichtet, FriCon über die obigen Verwendungsrisiken zu  informieren. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere  Einflüsse, Bedienungsfehler oder sonstige unsachgemäße Handhabung entstehen. Sie entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung von FriCon den Kaufgegenstand selbst ändert oder durch Dritte ändern  lässt Weist der Kaufgegenstand Mängel laut gegenständlicher Vereinbarung auf, hat der Auftraggeber gegen  FriCon einen Anspruch auf Nachbesserung oder - nach Wahl von FriCon - auf Ersatzlieferung. Soweit  sich FriCon zur Nachbesserung entscheidet, unterstützt der Auftraggeber FriCon in angemessenem und  zumutbarem Umfang und gewährt insbesondere angemessene Zeit und Möglichkeit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten. Sofern und soweit FriCon auch durch dreimalige Nachbesserung eine  vertragsgemäße mangelfreie Leistung nicht gelingt, ist der Auftraggeber berechtigt eine  Preisherabsetzung (Minderung) oder eine Vertragsauflösung zu begehren. Haftung Eine Haftung für Ansprüche über die Gewährleistung hinaus (Folgeschäden), sowie der Ersatz eines  mittelbaren oder unmittelbaren Schadens, aus welchem Titel immer, ist ausgeschlossen; gleiches gilt für Regressansprüche aus welchem Titel auch immer, insbesondere aus dem Titel der Produkthaftung. Software Lizenzbedingungen Über Wunsch des Auftraggebers werden ihm die Software Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller  zur Verfügung gestellt Jedenfalls nimmt der Auftraggeber mit Auftragserteilung die entsprechenden  Software Lizenzbedingungen zustimmend zur Kenntnis. Versand und Gefahrenübergang Die Wahl der Versandart bleibt FriCon überlassen. Mit der Übergabe bestellter Ware an die Bahn, die  Post oder den Frachtführer geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Eine eventuelle Übernahme  (auch teilweise) der Transportkosten durch FriCon hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Wiederausfuhr FriCon weist darauf hin, dass die gelieferten Waren in- und ausländischen Kontrollbestimmungen  unterliegen können. Für den Fall, dass der Auftraggeber von FriCon gelieferte Ware wiederausführt,  weisen wir darauf hin, dass der Auftraggeber die Bestimmungen der Österreichischen  Außenhandelsgesetze 1984 in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen hat Von FriCon  vorgenommene Einstufungen der Leistung/Ware als ausfuhrbewilligungspflichtig oder frei sind ohne  Gewähr - unbeschadet, ob sie schriftlich oder mündlich abgegeben wurden - und entbinden den  Auftraggeber nicht von seiner gesetzlich vorgesehenen Überprüfungspflicht. Eine daraus resultierende  Haftung des Verkäufers ist daher ausgeschlossen. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl Erfüllungsort ist für beide Teile Wien. Für etwaige Streitigkeiten aus dem Rechtsgeschäft wird die  ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart. Auf unsere  „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sowie die mit uns abgeschlossenen Verträge kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.  Abweichende Vereinbarungen Vereinbarungen, die von den hier festgelegten Vertragsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer  Wirksamkeit der Schriftform und müssen vom Auftraggeber und von FriCon firmenmäßig gezeichnet  sein.FriCon  Frischauf  IT/Network  Wien, in 2015
AGB Allgemeine Geschäfts Bedingungen
gültig für alle Unternehmen der FriCon Gruppe
Eypin ist E-Mail  Marketing Partner  von FriCon
Copyright FriCon IT /Network GmbH; Kontakt Hr. Friedrich Frischauf,  f.frischauf@fricon.at
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