AGB
observe IT/Network Performance
- das Info Portal für IT & Netzwerk Performance Monitoring
Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr zwischen FriCon IT/Network … (nachstehend FriCon oder wir/uns genannt) und
dem Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Bei bestimmten Produkten und
Leistungen gelten spezielle Verkaufs- und Lieferbedingungen, die dann einen integrierten Bestandteil der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden. Diese Bedingungen sind als Rahmenbedingungen für den
gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit FriCon verbindlich, auch wenn darauf nicht
besonders Bezug genommen wird (wie bei mündlichen oder telefonischen Bestellungen). Gegenteilige
Erklärungen des Auftraggebers (abweichende Einkaufsbedingungen) gelten nur, wenn sie schriftlich
vereinbart wurden.
Der Auftraggeber akzeptiert diese Bedingungen, wenn nicht auf andere Weise, jedenfalls durch Annahme
der Leistung. Aufträge gelten erst nach Klarstellung aller Einzelheiten durch schriftliche Bestätigung als
angenommen.
Eventuell vom Auftraggeber verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn
FriCon im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sofern der Auftraggeber ebenfalls „Allgemeine
Geschäftsbedingungen" verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über die
Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen als
vereinbart An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven
Rechts. Gleiches gilt für den Fall, daß die ,Allgemeinen Geschäftsbedingungen" des Auftraggebers
Regelungen enthalten, die in den vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten die
vorliegenden Geschäftsbedingungen Regelungen, die in denen des Auftraggebers nicht enthalten sind, so
gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
Preise und Konditionen
Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage der jeweils zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses vereinbarten Preise bzw. der offiziell gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich
Brutto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie sonstiger Spesen (z. B. Fracht, Versicherung usw.).
Die Preise gelten für den Zeitraum von 1 Monat ab Vertragsabschluss. Danach behält sich FriCon die
Anpassung der Preise an die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise vor.
Die Preise gelten im Allgemeinen als Festpreise. Es bleibt jedoch grundsätzlich vorbehalten, die am Tage
der Erbringung gültigen Preise in Anrechnung zu bringen, insbesondere, wenn durch veränderte
Kostenverhältnisse (Währung, Rohstoffpreise) die Preise sich in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung
und Lieferung wesentlich ermäßigen oder erhöhen
Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung
netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Erstlieferungen/Leistungserbringung oder schlechter
Bonitätsauskunft kann aus Gründen der Risikovermeidung auf Zahlung bei Leistungserbringung
bestanden werden. Bei Überschreitung des dem Kunden gewährten Kreditlimits kann nach Wahl FriCon
auf Zahlung bei Übergabe oder Vorauszahlung vor Leistungen bestanden werden.
Soweit vom Auftraggeber geschuldete Zahlungen nicht termingerecht eingehen, kann FriCon ab Fälligkeit
bis zum Zahlungseingang Verzugszinsen verlangen. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen von
6% über dem Basis Zlnsatz, veröffentlicht durch die ÖNB, berechnet. Ferner sind vom Auftraggeber
sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge, Verzugszinsen und Diskontspesen ist FriCon zu keiner
weiteren Lieferung verpflichtet Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung im Verzug, so
kann FriCon nach Androhung für sämtliche noch ausstehenden Leistungen/Lieferungen aus allen
Kontrakten Barzahlung vor Lieferung verlangen.
FriCon ist berechtigt, eventuell trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen
zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist FriCon
berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld
anzurechnen. Bei nicht rechtzeitiger und/oder nicht vollständiger Bezahlung der Forderungen gilt die
sofortige Fälligkeit aller offenen Posten als vereinbart
Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit seinen Forderungen gegen FriCon Forderungen aufzurechnen.
Ferner steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht, welcher Art auch immer, nicht zu.
Eigentumsvorbehalt
FriCon behält sich das Eigentumsrecht an dem Leistungs-/Kaufgegenstand bis zum Eingang aller
Zahlungen aus diesem Vertragsverhältnis vor. Die Leistungen/Waren gehen erst dann in das Eigentum
des Auftraggebers über, wenn dieser den gesamten Kaufpreis für die erbrachte Leistung oder gelieferte
Ware geleistet hat Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftragsgebers/Bestellers/Auftraggebers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, ist FriCon berechtigt, den Kaufgegenstand zurückzufordern. Der
Auftraggeber/Besteller/Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme des
Kaufgegenstandes durch FriCon bei Zahlungsverzug stellt keine Auflösung des Vertrages dar. FriCon ist in
diesem Fall berechtigt, nach Rücknahme der Leistung/Ware diese freihändig zu veräußern, einen allfälligen
Veräußerungserlös auf die Kaufpreisschuld anzurechnen und die Restkaufpreisschuld weiterhin geltend zu
machen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.
Lieferfrist
Genannte Lieferzeiten gelten mit dem Vorbehalt, dass bei Betriebs- oder Fabrikationsstörungen oder
außerhalb von FriCon gelegener Umstände sich die Lieferfristen angemessen verlängern.. Können die
bestellten Leistungen/Waren infolge derartiger unverschuldeter Ereignisse überhaupt nicht oder nur
verspätet geliefert werden, so erwachsen dem Auftraggeber dadurch keinerlei irgendwie geartete
Ansprüche. Übernahme von Pönaleverpflichtungen durch FriCon sind ausgeschlossen, Teillieferungen sind
zulässig. Sofern die Lieferverzögerung mehr als zwei Monate dauert ist der Auftraggeber berechtigt unter
Setzung einer angemessenen Nachfrist schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
Gewährleistung, Verwendungsrisken, Hochrisikobereiche
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
Nur genau spezifizierte Produkte sind so ausgelegt, hergestellt oder bestimmt für den Einsatz und die
Verwendung für risikoreiche Bereiche, die einen ausfallsicheren Betrieb erfordern. Zu diesen Bereichen
gehören z.B. Betrieb von Kernkraftwerken, Flugzeugnavigations- oder Kommunikationssysteme der
Luftverkehrsüberwachung, medizinische Geräte oder Waffensysteme, bei denen ein Versagen des
Produktes direkt zum Tod oder Verletzung von Menschen oder zu schweren Sach- oder Umweltschäden
führen würde („ Hochrisikobereiche"). FriCon schließt jegliche stillschweigende Eignungsgarantie für
Hochrisikobereiche aus. Der Auftraggeber ist verpflichtet, FriCon über die obigen Verwendungsrisiken zu
informieren.
Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere
Einflüsse, Bedienungsfehler oder sonstige unsachgemäße Handhabung entstehen. Sie entfällt, soweit der
Auftraggeber ohne Zustimmung von FriCon den Kaufgegenstand selbst ändert oder durch Dritte ändern
lässt
Weist der Kaufgegenstand Mängel laut gegenständlicher Vereinbarung auf, hat der Auftraggeber gegen
FriCon einen Anspruch auf Nachbesserung oder - nach Wahl von FriCon - auf Ersatzlieferung. Soweit
sich FriCon zur Nachbesserung entscheidet, unterstützt der Auftraggeber FriCon in angemessenem und
zumutbarem Umfang und gewährt insbesondere angemessene Zeit und Möglichkeit zur Durchführung der
Nachbesserungsarbeiten. Sofern und soweit FriCon auch durch dreimalige Nachbesserung eine
vertragsgemäße mangelfreie Leistung nicht gelingt, ist der Auftraggeber berechtigt eine
Preisherabsetzung (Minderung) oder eine Vertragsauflösung zu begehren.
Haftung
Eine Haftung für Ansprüche über die Gewährleistung hinaus (Folgeschäden), sowie der Ersatz eines
mittelbaren oder unmittelbaren Schadens, aus welchem Titel immer, ist ausgeschlossen; gleiches gilt für
Regressansprüche aus welchem Titel auch immer, insbesondere aus dem Titel der Produkthaftung.
Software Lizenzbedingungen
Über Wunsch des Auftraggebers werden ihm die Software Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller
zur Verfügung gestellt Jedenfalls nimmt der Auftraggeber mit Auftragserteilung die entsprechenden
Software Lizenzbedingungen zustimmend zur Kenntnis.
Versand und Gefahrenübergang
Die Wahl der Versandart bleibt FriCon überlassen. Mit der Übergabe bestellter Ware an die Bahn, die
Post oder den Frachtführer geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Eine eventuelle Übernahme
(auch teilweise) der Transportkosten durch FriCon hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
Wiederausfuhr
FriCon weist darauf hin, dass die gelieferten Waren in- und ausländischen Kontrollbestimmungen
unterliegen können. Für den Fall, dass der Auftraggeber von FriCon gelieferte Ware wiederausführt,
weisen wir darauf hin, dass der Auftraggeber die Bestimmungen der Österreichischen
Außenhandelsgesetze 1984 in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen hat Von FriCon
vorgenommene Einstufungen der Leistung/Ware als ausfuhrbewilligungspflichtig oder frei sind ohne
Gewähr - unbeschadet, ob sie schriftlich oder mündlich abgegeben wurden - und entbinden den
Auftraggeber nicht von seiner gesetzlich vorgesehenen Überprüfungspflicht. Eine daraus resultierende
Haftung des Verkäufers ist daher ausgeschlossen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort ist für beide Teile Wien. Für etwaige Streitigkeiten aus dem Rechtsgeschäft wird die
ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart. Auf unsere
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sowie die mit uns abgeschlossenen Verträge kommt ausschließlich
österreichisches Recht zur Anwendung.
Abweichende Vereinbarungen
Vereinbarungen, die von den hier festgelegten Vertragsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform und müssen vom Auftraggeber und von FriCon firmenmäßig gezeichnet
sein.FriCon Frischauf IT/Network
Wien, in 2015
AGB Allgemeine Geschäfts Bedingungen
gültig für alle Unternehmen der FriCon Gruppe
Eypin ist E-Mail
Marketing Partner
von FriCon
Copyright FriCon IT /Network GmbH; Kontakt Hr. Friedrich Frischauf, f.frischauf@fricon.at
FriCon